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Zivildienst
Junge Männer können bei uns ihren Zivildienst als Betriebshelfer ableisten. Voraussetzung hierfür ist eine landwirtschaftliche Ausbildung. Die Zivildienstleistenden werden wie die anderen Betriebshelfer eingesetzt.

Wir bieten unseren Zivildienstleistenden:

  • ein interessantes Einsatzfeld auf unterschiedlichen landwirtschaftlichen Familienbetrieben;
  • die Möglichkeit, Erfahrungen für die spätere Berufstätigkeit zu sammeln;
  • sich selbst in der Bewältigung von Grenzsituationen persönlich fortzubilden und weiter zu entwickeln;
  • Erfahrung im Umgang mit anderen Menschen in persönlichen Notlagen zu sammeln.

Voraussetzungen:

  • die Ausbildung als Landwirt (Gehilfenprüfung), vorteilhaft der Abschluss der einjährigen Fachschule,
  • die gesundheitliche Fähigkeit (keine Einschränkung der körperlichen Belastbarkeit);
  • Führerschein Klasse B und T;
  • die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer durch das Bundesamt für den Zivildienst;
  • die Bereitschaft zur persönlichen und fachlichen Mobilität hinsichtlich des Einsatzortes und des Einsatzgebietes (Ackerbau, Grünland, Schwein und Rind, Mast und Zucht);
  • die Bereitschaft, auch in schwierigen Einsatzfällen kooperativ, einsatzfreudig und gewissenhaft seinen Zivildienst abzuleisten.

Wie wird man Zivildienstleistender?

  • Jeder Wehrpflichtige ab einem Alter von 17 1/2 Jahren kann nach Artikel 4, Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen verweigern (Kriegsdienstverweigerung).
  • Es gibt kein alternatives Wahlrecht zwischen Wehrdienst und Zivildienst. Daher muß zunächst eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer in der Regel durch das Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) in Köln erfolgen.
  • Erst wenn im Musterungsverfahren beim Kreiswehrersatzamt die gesundheitliche Tauglichkeit für den Wehrdienst festgestellt worden ist, wird ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung bearbeitet.
  • Der Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer muß aber möglichst vor Erhalt des Einberufungsbescheides zum Wehrdienst formlos beim zuständigen Kreiswehrersatzamt gestellt werden.
  • Zu dem formlosen Antrag sind innerhalb von 4 Wochen ein ausführlicher Lebenslauf, ein polizeiliches Führungszeugnis und eine ausführliche schriftliche Begründung, in der die Motivation für die Gewissensentscheidung glaubwürdig dargelegt wird, einzureichen.
  • Eine Beratung ist empfehlenswert. Sie kann bei ehemaligen Zivildienstleistenden oder Beratungsstellen (z. B. kirchlichen Einrichtungen) erfolgen.
  • Die Anerkennung erfolgt frühestens 8 bis 10 Wochen nach Antragstellung und ist die Voraussetzung für die Zusage eines Zivildienstplatzes.
  • Kriegsdienstverweigerer müssen einen gegenüber den Wehrdienstleistenden einen um einen Monat verlängerten sozialen Zivildienst von 10 Monaten ableisten.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Für ein ausführliches Gespräch stehen Ihnen Mitarbeiter/innen unserer Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Telefon: 07959 – 91090

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