Junge Männer können bei uns ihren Zivildienst als Betriebshelfer
ableisten. Voraussetzung hierfür ist eine landwirtschaftliche
Ausbildung. Die Zivildienstleistenden werden wie die anderen
Betriebshelfer eingesetzt.
Wir bieten unseren Zivildienstleistenden:
- ein interessantes Einsatzfeld auf unterschiedlichen landwirtschaftlichen Familienbetrieben;
- die Möglichkeit, Erfahrungen für die spätere Berufstätigkeit zu sammeln;
- sich selbst in der Bewältigung von Grenzsituationen persönlich fortzubilden und weiter zu entwickeln;
- Erfahrung im Umgang mit anderen Menschen in persönlichen Notlagen zu sammeln.
Voraussetzungen:
- die Ausbildung als Landwirt (Gehilfenprüfung), vorteilhaft der Abschluss der einjährigen Fachschule,
- die gesundheitliche Fähigkeit (keine Einschränkung der körperlichen Belastbarkeit);
- Führerschein Klasse B und T;
- die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer durch das Bundesamt für den Zivildienst;
- die Bereitschaft zur persönlichen und fachlichen Mobilität
hinsichtlich des Einsatzortes und des Einsatzgebietes (Ackerbau,
Grünland, Schwein und Rind, Mast und Zucht);
- die Bereitschaft, auch in schwierigen Einsatzfällen kooperativ, einsatzfreudig und gewissenhaft seinen Zivildienst abzuleisten.
Wie wird man Zivildienstleistender?
- Jeder Wehrpflichtige ab einem Alter von 17 1/2 Jahren kann nach
Artikel 4, Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland den
Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen verweigern
(Kriegsdienstverweigerung).
- Es gibt kein alternatives Wahlrecht zwischen Wehrdienst und
Zivildienst. Daher muß zunächst eine Anerkennung als
Kriegsdienstverweigerer in der Regel durch das Bundesamt für den
Zivildienst (BAZ) in Köln erfolgen.
- Erst wenn im Musterungsverfahren beim Kreiswehrersatzamt die
gesundheitliche Tauglichkeit für den Wehrdienst festgestellt worden
ist, wird ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung bearbeitet.
- Der Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer muß aber
möglichst vor Erhalt des Einberufungsbescheides zum Wehrdienst formlos
beim zuständigen Kreiswehrersatzamt gestellt werden.
- Zu dem formlosen Antrag sind innerhalb von 4 Wochen ein
ausführlicher Lebenslauf, ein polizeiliches Führungszeugnis und eine
ausführliche schriftliche Begründung, in der die Motivation für die
Gewissensentscheidung glaubwürdig dargelegt wird, einzureichen.
- Eine Beratung ist empfehlenswert. Sie kann bei ehemaligen
Zivildienstleistenden oder Beratungsstellen (z. B. kirchlichen
Einrichtungen) erfolgen.
- Die Anerkennung erfolgt frühestens 8 bis 10 Wochen nach
Antragstellung und ist die Voraussetzung für die Zusage eines
Zivildienstplatzes.
- Kriegsdienstverweigerer müssen einen gegenüber den
Wehrdienstleistenden einen um einen Monat verlängerten sozialen
Zivildienst von 10 Monaten ableisten.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Für ein ausführliches Gespräch stehen Ihnen Mitarbeiter/innen unserer Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Telefon: 07959 – 91090
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