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Haushaltshilfe

Haushaltshilfe bleibt

Auch in den Zeiten der Gesundheitsreform bleibt die Haushaltshilfe eine Leistung der meisten gesetzlichen Krankenkassen. Betroffen sind vor allem Familien, bei denen die Mutter (oder der Vater) vorübergehend nicht in der Lage ist, ihre Kinder unter 14 Jahren, zu versorgen. Gründe für den Ausfall können Unfall, Krankenhausaufenthalt, aber auch eine Risikoschwangerschaft, Kur oder eine psychische Erkrankung sein.
In der Regel ist eine Zuzahlung erforderlich. Wenn aber die Belastungsgrenze für alle medizinischen Zuzahlungen von zwei Prozent des Familienbruttoeinkommens erreicht ist, kann man sich davon befreien lassen.
Die in der Haushaltshilfe tätigen Mitarbeiterinnen des SOzial- und FAmiliendienstes sind ausgebildete Hauswirtschafterinnen oder Dorfhelferinnen. Ihre Aufgaben sind, neben der Versorgung und Betreuung der Kinder aller Altersgruppen, die laufenden Arbeiten im Haushalt, also Nahrungszubereitung, Wäsche und Reinigungsarbeiten.
Genauere Informationen erhalten Sie beim SOzial- und FAmiliendienst des Maschinen- und Betriebshilferings Crailsheim unter der Telefonnummer 07959 – 910930.

  • Wann helfen wir? / Wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe?
  • Wir kommen zu Ihnen!
  • Wie bekommen sie Haushaltshilfe und wer bezahlt sie?
  • Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
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Wann helfen wir?

  • Risikoschwangerschaft Bei Ihnen wird eine Risikoschwangerschaft festgestellt und sie müssen liegen.
  • Entbindung Sie brauchen nach der Entbindung während der ersten Tage eine Hilfe für Haushalt und bei der Betreuung ihrer älteren Kinder.
  • Ambulante Operation Ihnen steht eine ambulante Operation bevor.
  • Krankenhausaufenthalt Sie müssen ins Krankenhaus und brauchen jemanden, der sich um ihre Kinder kümmert.
  • Unfall Sie hatten einen Arbeitsunfall und benötigen Hilfe im landwirtschaftlichen Betrieb und Haushalt.
  • Akute Erkrankung Aufgrund einer akuten Erkrankung sollen sie sich vorübergehend schonen, trotzdem müssen die dringenden Arbeiten erledigt werden.
  • Kuraufenthalt Während eines mehrwöchigen Kuraufenthalts müssen der Haushalt weitergeführt werden und die Kinder versorgt werden.

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Wir kommen zu Ihnen!

Unsere ausgebildeten Dorfhelferinnen und Hauswirtschafterinnen erledigen sämtliche Aufgaben, die im Haushalt anfallen. Die täglichen Arbeiten wie Kochen, Waschen und Bügeln, Putzen und Gartenarbeiten werden von unseren Mitarbeiterinnen ausgeführt. Ganz wichtig ist natürlich die Betreuung der Kinder. Im Landwirtschaftlichen Haushalt kommt die Helferin auch mit in den Stall.

Haushaltshilfe - Anspruch & Bezahlung?

Wie bekommen Sie Haushaltshilfe + wer bezahlt sie?
Sie lassen sich von Ihrem Arzt ein Attest über die voraussichtliche Dauer ihrer Arbeitsunfähigkeit bzw. eine Bescheinigung über die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe ausstellen.
Sie melden sich möglichst frühzeitig in unserer Geschäftsstelle, bei akuten Erkrankungen organisieren wir Ihnen auch kurzfristig eine Helferin.
Wir beraten sie hinsichtlich der Antragstellung beim zuständigen Sozialversicherungsträger und der Übernahme der Kosten.
In der Regel wird die Haushaltshilfe von den Sozialversicherungsträgern bezahlt. Diese überprüfen die Notwendigkeit des Einsatzes und setzen den Einsatzumfang fest.
Sofern Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer Ersatzkasse versichert sind, kann Haushaltshilfe gewährt werden, wenn mindestens ein Kind unter 12 bzw. 14 Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Für ein ausführliches Gespräch stehen Ihnen Mitarbeiter/innen unserer Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Telefon: 07959 – 91090
E-Mail: Diese Emailadresse ist gegen Spambots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie sie sehen können

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