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Cross Compliance
Wie kann ich meine Dokumentationspflicht und das Antragswesen unter der Agrarreform und Cross Compliance erfüllen?
ImageDie Bürokratie in der Landwirtschaft nimmt immer mehr zu und zugleich steigen die Anforderungen an den einzelnen Betrieb stetig an. Das ganze Antragswesen und seine damit verbundene Dokumentationspflicht werden deshalb zunehmend kompliziert und undurchschaubar.
Durch vermehrte Kontrollen ist das Risiko für den Einzelnen gestiegen, dass es, mangels Wissen, zu Fehlern und Versäumnissen kommt. Die Folge davon sind weit reichende Sanktionen, wie z.B. Kürzungen in den Beihilfen.
Gerade mit der Einführung der Agrarreform zum  01. Januar 2005 und den damit gekoppelten Anforderungen (Schlagwort: Cross Compliance) wird dieses Problem weiter zugespitzt.

Um diesem Risiko entgegen zu wirken, bietet ab sofort der Maschinenring Crailsheim eine umfassende landwirtschaftliche Dienstleistung für Sie an.


Unser Dienstleistungsangebot:

  • Erstellen des Agrardieselantrags
  • Erstellen eines Nährstoffvergleichs
  • Unterstützung bei der Dokumentation in den Bereichen

* Acker  und Grünland *

  • Verwaltung der Zahlungsansprüche
  • Auf Wunsch erstellen wir einen Betriebsvergleich
  • Hilfe bei der Bearbeitung und Optimierung des Gemeinsamen Antrags
  • Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen nach Cross Compliance
  • Zusammenstellung aller notwendigen Antragsunterlagen und Nachweisdokumente zur Abgabe innerhalb der gesetzten Termine
  • Erstellen einer betriebsbezogenen Checkliste zur Einhaltung aller Antrags- bzw. Dokumentationspflichten
  • Bereitstellung eines einfachen und übersichtlichen Ablagesystems für alle wichtigen Dokumentationsunterlagen

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Geschäftsstelle - Ansprechpartnerin Frau Neidlein (Tel.: 07959-910930). Alternativ dazu können Sie auch unseren Cross Compliance Flyer im Downloadbereich unserer Homepage herunterladen.
 
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