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Sichere Planung durch „Rohstoffabsicherung – Diesel“ |
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Für landwirtschaftliche Unternehmen ist der Kostenfaktor Diesel ein wesentlicher Bestandteil der Betriebskosten. In den letzten Jahren sind die Preise für Diesel stetig angestiegen und haben somit ständig die Preisstabilität und Planungssicherheit landwirtschaftlicher Betriebe erheblich beeinflusst. Mit der „Rohstoffabsicherung – Diesel“ können sich Landwirte vor den Preissteigerungen der nächsten Saison schützen! Das in enger Zusammenarbeit mit der Maschinenringe Deutschland GmbH entwickelte Produkt der Bayerischen Landesbank bietet Landwirten eine individuelle Absicherung gegen unvorteilhafte Preisentwicklungen - für ein sicheres Planungsumfeld mit mehr Preisstabilität im landwirtschaftlichen Unternehmen. Die Absicherung funktioniert ähnlich wie eine Versicherung: Der Landwirt kauft die „Rohstoffabsicherung – Diesel“ und sichert sich damit einen Höchstpreis ab. Steigt der Dieselproduktpreis im festgelegten Absicherungsmonat im Durchschnitt über das vereinbarte Höchstniveau, erfolgt automatisch eine Ausgleichszahlung. Zu welchem Preis und wo der Landwirt den Diesel tatsächlich eingekauft hat, spielt dabei keine Rolle. Die Absicherung erfolgt direkt über die Hausbank/Sparkasse und ist bereits ab 100 Litern möglich. Der neue Zeichnungszeitraum für die Absicherung gegen steigende Dieselpreise läuft vom 14. bis 25. Mai 2012! Für nur 185,00 Euro können 10.000 Liter Diesel im Monat Juni 2012 auf einem Dieselprodukthöchstpreis von 0,6594 €/ltr. abgesichert werden. Dies entspricht einem Tankstellenpreis von ca. 1,49 €/ltr. Alle weiteren Prämien finden Sie in der nachstehenden Tabelle. |
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Rückblick Mitgliederversammlung 2012 |
MR eine Erfolgsgeschichte geht weiter ……….. Bei der 35. Mitgliederversammlung des Maschinen-und Betriebshilfsring Crailsheim e.V. konnte auf ein erfolgreiches Jahr 2011 zurückgeschaut werden. Der Vorsitzende Harald Blumenstock eröffnete die Versammlung in der voll besetzen Turnhalle in Jagstheim mit dem Zitat von Johannes Gottfried von Herden:"Was der Frühling nicht sät, kann der Sommer nicht reifen, der Herbst nicht ernten und der Winter nicht genießen." |
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Solarkürzung ist beschlossen! |
Der Kompromiss ist gefunden. Die schwarz-gelbe Koalition hat sich auf eine Neuregelung der Solarkürzungen verständigt, vermeldet die Nachrichtenagentur Reuters. Die für April geplanten Einschnitte von 20 bis 40 Prozent je nach Anlagengröße bleiben demnach bestehen. Die Übergangsfristen für bereits geplante Anlagen werden aber gelockert. Dachanlagen, für die bis zum 24. Februar ein Antrag auf Netzanschluss gestellt wurde, können bis zum 30 Juni zu den alten Fördersätzen in Betrieb genommen werden. Gefördert werden zukünftig aber nur noch 80 Prozent des erzeugten Stromes bei den Dachanlagen. Bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen werden zukünftig 90 Prozent des Stromes subventioniert. Der restliche Strom muss wie bei den Dachanlagen selbst verbraucht oder vermarktet werden. Für diese Anlagen gilt die Übergangsfrist bis zum 30. September. Zusätzlich wird die Solarförderung für neue Anlagen zwischen Mai und Oktober in diesem Jahr um monatlich ein Prozent gesenkt. Danach richtet sich die Höhe monatliche Kürzung nach dem Zubau im jeweils vorangegangenen Quartal. Die maximale Kürzung soll 29 Prozent betragen. Diese Deckelung greift, wenn in einem Quartal hochgerechnet auf ein Jahr, mehr als 7,5 Gigawatt Leistung neu installiert worden sind. Beschlossen werden sollen die Änderungen bereits diesen Donnerstag im Bundestag. Mitte Mai wird sich der Bundesrat damit befassen. |
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Wir haben unserern Mietpark durch die Übernahme der Maschinen eines kleinen Bauunternehmens erweitert. Sie können sich die Liste mit unseren Maschinen hier herunterladen oder links unter dem Mietpark ansehen. |
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